Zielsetzung

Durch die Entwicklung von Förder- und Trainingskonzepten in Verbindung mit optimalen Trainingsmöglichkeiten — 13 Frei- und drei Hallenplätze, ein Kleinfeld-Tennisplatz und eine Beachtennisanlage — hat der Verein eine ideale Basis für die sportliche Entwicklung von Jugendlichen geschaffen und damit im schwäbischen Raum Maßstäbe gesetzt.

Trainingszuschüsse und vergünstigte
Hallennutzung für Jugendspieler
(Stand Januar 2023)

Voraussetzungen und Vergütung

1. Teilnahme am Mannschaftstraining
Der Spieler verpflichtet sich, an den Mannschaftstrainings seiner, von den Trainern bestimmten Mannschaft einmal pro Woche teilzunehmen, soweit für diese Mannschaft ein Training angeboten wird bzw. zu einer Zeit erfolgt, an dem der Spieler auch teilnehmen kann. Kurzfristige Verhinderungen am Mannschaftstraining sind dem Trainer rechtzeitig (einen Tag vor Trainingseinheit) mitzuteilen. Ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen.

2. Teilnahme an den Mannschaftsspielen
Der Spieler verpflichtet sich, in den von den Trainern bestimmten und von ihm zugesagten Mannschaften in der Punktrunde zu spielen. Absagen und Verhinderungsgründe an den Spieltagen sind rechtzeitig (zwei Tage vor Spieltag) dem Jugend- oder Sportwart mitzuteilen. Ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen.

3. Höhe der Vergütungen
Stufe 3
: 4,- € wöchentlich für alle jugendlichen Mannschaftsspieler
Stufe 2: 6,- € wöchentlich für alle, die in der bayerischen Jugendrangliste sind
Stufe 1: 8,- € wöchentlich für TOP 40 Bayern männlich, bzw. TOP 25 Bayern weiblich, sowie TOP 1.000 DTB männlich, bzw. TOP 625 weiblich

Stufe Spitzenförderung: 2 x 11,- € wöchentlich

Gilt für alle LK1, das heißt, Herren oder Damen in der DTB Rangliste (gilt nur für Jugendliche, Studenten und Azubis), sowie Top 10 Bayern männlich, bzw. Top 6 weiblich, sowie Top 400 DTB männlich, bzw. Top 250 weiblich. Die Abstufung weiblich zu männlich errechnet sich aus der Gesamtzahl der gelisteten Spieler (männlich ca. 3.200 Spieler, weiblich ca. 2.000 Spielerinnen).

Stichtage für die Ranglistensichtung und Erhöhung oder Reduzierung des Zuschusses sind der 30. September und 31. März eines jeden Jahres. Die zusätzliche Vergütung erfolgt erst ab dem Erscheinen in der Rangliste und wird nicht rückwirkend vergütet, aber auch nicht rückwirkend reduziert, sofern ein Spieler wieder aus der Rangliste fällt oder sich entsprechend verschlechtert.

4. Zeitpunkt der Vergütung
Die Vergütung erfolgt direkt bei Bezahlung der „Einzel- oder Zweierstunde“ beim Trainer, das heißt, der Trainer bekommt seine Trainerstunde bezahlt unter sofortigem Abzug des Zuschusses.  

Beispiel: Trainerstunde z.B. regulär 40,- € abzüglich Zuschuss von z.B. 8,- € ergibt eine Bezahlung von  32,- € an den Trainer.

5. Streichung oder Kürzung der Vergütung
Da es sich hier um freiwillige Leistung des Vereins handelt, behält sich der Verein vor, die Trainings- und Mannschaftsspielbereitschaft zu prüfen und bei grober Nichteinhaltung der o.g. Punkte gegebenenfalls die Leistungen für den betroffenen Spieler zu streichen oder zu kürzen. Grobe Unsportlichkeit oder anderweitig angezeigtes Fehlverhalten bei jeglichen Tennisveranstaltungen können ebenso zum Wegfall der Vergütung führen.