Zielsetzung:
Als einer der ersten Tennis-Großvereine im Augsburger Raum hat der TC Rot-Weiß Gersthofen erkannt, dass das Kapital der Zukunft in einer optimalen Förderung der Jugend liegt und damit begonnen, die Jugendarbeit – die durch staatlich geprüfte Tennislehrer durchgeführt wird – zu intensivieren.
Durch die Entwicklung von Förder- und Trainings-konzepten in Verbindung mit den optimalen Trainingsmöglichkeiten (13 Frei- und 3 Hallenplätze), eines Kleinfeld-Tennisplatzes und dem Bau einer Beachtennisanlage, hat der Verein eine optimale Basis für die sportliche Entwicklung der Jugendlichen geschaffen und damit im schwäbischen Raum Maßstäbe gesetzt.
Trainingszuschüsse und vergünstigte Hallennutzung von Jugendspielern (Stand Jan. 2023)
Voraussetzungen und Vergütung:
1. Teilnahme am Mannschaftstraining
Der Spieler verpflichtet sich an den Mannschaftstrainings seiner, von den Trainern bestimmten, Mannschaft einmal der Woche teilzunehmen, soweit für diese Mannschaft ein Training angeboten wird bzw. zu einer Zeit erfolgt, an dem der Spieler auch teilnehmen kann. Kurzfristige Verhinderungen am Mannschaftstraining sind dem Trainer rechtzeitig (1 Tag vor Trainingssitzung) mitzuteilen. Ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen.
2. Teilnahme an den Mannschaftsspielen
Der Spieler verpflichtet sich in den, von den Trainern bestimmten und von ihm zugesagten Mannschaften in der Punktrunde zu spielen. Absagen und Verhinderungsgründe an den Spieltagen sind rechtzeitig (2 Tage vor Spieltag) dem Jugend- oder Sportwart mitzuteilen. Ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen.
3. Höhe der Vergütungen
Stufe 3: 4,- € wöchentlich für alle jugendlichen Mannschaftsspieler
Stufe 2:6,- €wöchentlich für alle, die in der bayerischen Jugendrangliste sind
Stufe1:8,- €wöchentlich für TOP 40 Bayern männlich, bzw. TOP 25 Bayern
weiblich, sowie TOP 1.000 DTB männlich, bzw. TOP 625 weiblich
Stufe Spitzenförderung: 2 x 11,- € wöchentlich
Für alle LK1, d.h. Herren oder Damen in der DTB Rangliste (gilt nur für Jugendliche, Studenten und Azubis),
sowie Top 10 Bayern männlich, bzw. Top 6 weiblich,
sowie Top 400 DTB männlich, bzw. Top 250 weiblich.
Die Abstufung weiblich zu männlich errechnet sich aus der Gesamtzahl der gelisteten Spieler (männlich ca. 3.200 Spieler, weiblich ca. 2.000 Spielerinnen)
Stichtage für die Ranglistensichtung und Erhöhung oder Reduzierung des Zuschusses sind der 30.09. und 31.03. eines jeden Jahres. Die zusätzliche Vergütung erfolgt erst ab dem
Erscheinen in der Rangliste und wird nicht rückwirkend vergütet, aber auch nicht rückwirkend reduziert, sowie ein Spieler wieder aus der Rangliste fällt oder sich entsprechend verschlechtert.
4. Zeitpunkt der Vergütung
Die Vergütung erfolgt direkt bei Bezahlung der „Einzel- oder „Zweierstunde“ beim Trainer, das heißt, der Trainer kassiert seine Trainerstunde unter sofortigem Abzug des Zuschusses.
Beispiel:
Trainerstunde z.B. regulär 40,- € abzüglich Zuschuss von z.B. 8,-€ ergibt eine Bezahlung von 32,- € an den Trainer.
5. Streichung oder Kürzung der Vergütung
Da es sich hier um freiwillige Leistung des Vereins handelt, behält sich der Verein vor die Trainings- und Mannschaftsspielbereitschaft zu prüfen und bei grober Nichteinhaltung der o.g. Punkte gegebenenfalls die Leistungen für den betroffenen Spieler zu streichen oder zu kürzen. Grobe Unsportlichkeit oder anderweitig angezeigtes Fehlverhalten bei jeglichen Tennisveranstaltungen können ebenso zum Wegfall der Vergütung führen.
Vergünstigung Hallennutzung
Die Vergünstigung der Hallennutzung im Trainingsbetrieb wird, wie folgt, neu geregelt:
Abo-Einzel- oder Zweierstunde Trainer vergünstigtes Abo über 30 Wochen für 275,- €
Trainer mit ein oder zwei Spielern > Buchung erfolgt über den Spieler oder einen der beiden Spieler
Gruppenstunden / Mannschaftstraining > Buchung und gesonderte Rechnungsstellung erfolgt über die Tennisakademie (Training inkl. vergünstigter Hallennutzung durch Anzahl der Spieler)